Aufbewahrungsfristen für Steuerdokumente
Übersicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiten für Rechnungen, Belege und Geschäftsunterlagen
Mehr erfahrenCheckliste für die Ordnung Ihrer Unterlagen und wichtigste Punkte zur Vorbereitung auf behördliche Kontrollen
Eine Betriebsprüfung ist für viele Unternehmer eine stressige Situation. Das Finanzamt prüft Ihre Unterlagen, Rechnungen und Buchführung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aber hier’s die gute Nachricht: Mit einer systematischen Vorbereitung lässt sich viel vom Stress vermeiden.
Die meisten Beanstandungen entstehen nicht aus Bosheit, sondern weil Unterlagen unvollständig oder unorganisiert sind. Das bedeutet aber auch, dass Sie durch gute Vorbereitung bereits viele potenzielle Probleme vermeiden können. Ein gut organisiertes Unternehmen signalisiert dem Prüfer Seriosität und Gewissenhaftigkeit.
Diese Punkte sollten vor einer Prüfung auf jeden Fall geprüft sein
Alle Ausgangsrechnungen müssen die erforderlichen Angaben enthalten: Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuersätze und Umsatzsteuerkennzeichen. Lückenlose Nummerierung ist wichtig.
Alle Betriebsausgaben müssen mit Originalbelegen dokumentiert sein. Belege unter 150 Euro können elektronisch gespeichert werden. Größere Beträge benötigen Original oder beglaubigte Kopien.
Tagesjournal, Kassenjournal und Geschäftsbücher müssen vorhanden und vollständig sein. Bei elektronischer Buchhaltung wird die Datei seit 2020 benötigt. Alle Änderungen sollten nachvollziehbar sein.
Fahrtkosten, Bewirtung, Reisekosten: Alle müssen dokumentiert sein. Bei Fahrtkosten reicht ein Fahrtenbuch oder die tatsächliche Abrechnung. Betriebliche Fahrten sollten nachweisbar sein.
Kontoauszüge müssen verfügbar sein. Bei Bargeldverkehr sollte die Kassenführung dokumentiert sein. Unerklärte Geldzu- und Abflüsse sind problematisch und sollten erklärt werden können.
Arbeitsverträge, Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldungen müssen vorhanden sein. Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sollten nachweisbar sein. Alle Lohnsteuerbescheinigungen gehören dazu.
Die beste Dokumentation bringt nichts, wenn der Prüfer drei Stunden braucht, um die benötigten Unterlagen zu finden. Eine logische Ordnung spart Zeit und zeigt Professionalität. Wir empfehlen ein System nach chronologischer und sachlicher Ordnung gleichzeitig.
Das funktioniert so: Erstellen Sie Ordner für jede Kategorie (Rechnungen, Belege, Bankkonten, Personal). Innerhalb dieser Ordner sortieren Sie nach Monaten oder Jahresquartalen. Das Finanzamt hat dann schnellen Zugriff auf das, was es braucht — und das macht einen ausgezeichneten Eindruck.
Profi-Tipp: Ein Index oder eine Übersicht, in der Sie aufzählen, welche Unterlagen wo zu finden sind, ist unglaublich wertvoll. Das zeigt dem Prüfer, dass Sie sich Gedanken gemacht haben und nicht einfach alles in Kartons geworfen haben.
Seit 2020 sind viele Unternehmen zur Aufbewahrung elektronischer Unterlagen übergegangen. Das ist völlig in Ordnung — sogar bei Originalbelegen, solange diese eingescannt und mit Metadaten versehen werden. Das Finanzamt akzeptiert digitale Unterlagen, solange die Echtheit und Unverfälschtheit gewährleistet ist.
Ein paar Punkte zur digitalen Archivierung: Verwenden Sie zuverlässige Systeme (Cloud-Speicher oder professionelle Archivierungssoftware), nicht nur den eigenen Computer. Backups sind unverzichtbar — wenn die Festplatte ausfällt und Sie können keine Belege vorzeigen, wird es problematisch. Achten Sie darauf, dass Dateien zeitstempel-versehen sind und nicht nachträglich bearbeitet werden können.
Die GoBD-Anforderungen (Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung) schreiben vor, dass elektronische Unterlagen unveränderbar sein müssen. Das heißt: Kein Bearbeiten nach dem Speichern, kein Löschen von Einträgen. Ein gutes Archivierungssystem sperrt Dateien automatisch nach Upload.
Diese konkrete Vorbereitung sollte Sie durchführen
Sammeln Sie alle Unterlagen für den Prüfzeitraum. Überprüfen Sie, dass nichts fehlt. Wenn etwas unauffindbar ist, bereiten Sie eine schriftliche Erklärung vor.
Gibt es Lücken, fehlende Belege oder ungewöhnliche Buchungen? Schreiben Sie auf, warum das so ist. Ein ehrliches „Das haben wir vergessen” ist besser als keine Erklärung.
Vergleichen Sie Jahresabschluss mit Bankkonten, Kassenbestand und Steuererklärung. Große Abweichungen sollten erklärbar sein. Kalkulieren Sie durch — stimmen Umsatz und Kosten?
Der Prüfer wird das Büro, das Lager oder die Werkstatt besichtigen. Sorgen Sie für einen aufgeräumten, professionellen Eindruck. Das ist nicht „frisieren”, sondern professionelle Vorbereitung.
Ihr Buchhalter, Ihr Steuerberater und wichtige Mitarbeiter sollten wissen, dass eine Prüfung kommt. Sie könnten befragt werden. Ein kurzes Briefing vermeidet Überraschungen.
Der Prüfer braucht einen ruhigen Arbeitsplatz. Räumen Sie einen Bürotisch frei, wo der Prüfer und Sie arbeiten können. Kalkulieren Sie Wartezeiten ein — der Prüfer wird nicht immer sofort Zugriff auf alles haben.
„Eine gute Vorbereitung ist das beste Geschenk, das Sie sich selbst machen können. Sie reduziert Stress, spart Zeit und zeigt dem Prüfer, dass Sie Ihr Geschäft ernst nehmen.”
— Steuerfachmann, Betriebsprüfungsberater
Eine Betriebsprüfung muss keine Katastrophe sein. Mit systematischer Vorbereitung und guter Dokumentation senken Sie das Risiko für Beanstandungen erheblich. Das Wichtigste ist: Seien Sie ehrlich, seien Sie ordentlich und seien Sie vorbereitet.
Denken Sie daran — der Prüfer ist nicht Ihr Feind. Es ist sein Job, die Unterlagen zu überprüfen. Wenn Sie alles transparent und gut organisiert haben, wird die Prüfung schnell vorbei sein. Viele Unternehmer berichten, dass eine Prüfung sogar wertvoll war, weil sie Schwachstellen in der Dokumentation aufgedeckt hat, die sie dann beheben konnten.
Nächster Schritt: Gehen Sie die Checkliste oben durch und machen Sie eine Liste, was bei Ihnen noch zu tun ist. Sie müssen nicht alles heute erledigen — aber je früher Sie anfangen, desto weniger Stress haben Sie später.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Betriebsprüfungsvorbereitung. Es handelt sich um Bildungsinhalte, die keine Steuerberatung oder rechtliche Beratung darstellen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Branche, Unternehmensform und individuellem Fall unterschiedlich sein. Für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen Steuerberater oder Betriebsprüfungsberater zu konsultieren. Dieser Artikel wurde zu Informationszwecken erstellt und kann nicht alle relevanten Aspekte vollständig abdecken.